Mindestflurkonzeption

Die Mindestflur umfasst diejenigen Flächen, die außerhalb des Waldes und der bebauten Bereiche liegen und freizuhalten sind von Wald, von Bebauung und von solchen Nutzungs- und Gestaltungselementen, die eine Beeinträchtigung der Funktionen der zu erhaltenden Flur zur Folge haben. Flächen werden von Wald zurück erobert, wo die reguläre Bewirtschaftung (Mahd, Beweidung) weg fällt. Um Flächen offen zu halten, ist ein Pflegeaufwand notwendig, der meist über das übliche Maß hinaus geht.

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Bauamt
Rathaus Schömberg , Zimmer: 013

Telefon: 07084 14-162
Fax: 07084 14-562
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