Baugenehmigung, Bauantrag, Bauvoranfrage
Bauantrag
Die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung sowie der Abbruch baulicher Anlagen sind gemäß der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) grundsätzlich genehmigungspflichtig. Ausnahmen hiervon gibt es, wenn es sich um verfahrensfreie Vorhaben (§50 LBO), Vorhaben des Kenntnisgabeverfahrens (§51 LBO) oder um Vorhaben im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (52 LBO) handelt. In diesem Fall sind unterschiedliche Verfahren zu beachten. Handelt es sich um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben, so muss ein Bauantrag beim Bauordnungsamt eingereicht und die Baugenehmigung abgewartet werden.
Vorgehensweise
Die Bauherrschaft reicht den Bauantrag mit den erforderlichen Bauvorlagen beim Bauamt in Schömberg in 4-facher Ausfertigung ein. Das Bauamt prüft, ob die Bauvorlagen vollständig sind. Danach werden die Unterlagen an die Baurechtsbehörde beim Landratsamt Calw weitergeleitet. Wenn die Bauvorlagen unvollständig sind, teilt die Baurechtsbehörde der Bauherrschaft mit, welche Ergänzungen erforderlich sind. Sobald die Unterlagen vollständig sind, wird die Gemeinde Schömberg aufgefordert, eine Angrenzeranhörung durchzuführen.
Die Eigentümer der an das Baugrundstück angrenzenden Grundstücke (Angrenzer) werden über den Bauantrag benachrichtigt. Gleichzeitig erhalten die Angrenzer die Gelegenheit, innerhalb von 4 Wochen die notwendigen Bauvorlagen einzusehen und Einwendungen zu dem Bauvorhaben vorzubringen.
Die Baurechtsbehörde prüft den Bauantrag auf Übereinstimmung mit den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Sie hört alle Stellen an, deren Aufgabenbereich berührt wird. Sobald sämtliche Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, erfolgt die Entscheidung. Das heißt, die Baugenehmigung wird erteilt oder der Bauantrag wird abgelehnt. Die Dauer des Verfahrens hängt vom Einzelfall ab, insbesondere davon, welche Stellen beteiligt werden müssen.
Mit der Ausführung des Vorhabens darf erst begonnen werden, wenn die Baugenehmigung vorliegt und der Baufreigabeschein, der so genannte "Rote Punkt", erteilt wurde.
Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach der Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung begonnen oder wenn sie 3 Jahre unterbrochen worden ist. Die Frist kann mit einem schriftlichen Antrag um jeweils bis zu 3 Jahren verlängert werden.
Erforderliche Unterlagen
- Vordruck „Antrag auf Baugenehmigung“
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Darstellung der Grundstücksentwässerung
- Bautechnischer Nachweis oder Erklärung zum Standsicherheitsnachweis
- Bestellung des Bauleiters.
Abweichung, Ausnahme, Befreiung
Können aus den unterschiedlichsten Gründen Vorschriften der Landesbauordnung sowie die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht eingehalten werden, so hat die Bauherrschaft die Möglichkeit, einen Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung zu stellen.
Bauvorbescheid
Haben Sie grundsätzliche Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu einzelnen wichtigen Punkten, die Sie vorweg geklärt haben möchten, können Sie zunächst einen Bauvorbescheid (Bauvoranfrage) beantragen. In der Entscheidung über die Bauvoranfrage werden die zur Entscheidung konkret gestellten Fragen verbindlich geklärt.
Der Vorbescheid gilt 3 Jahre. Vor Ablauf dieser Frist sollten Sie die Baugenehmigung beantragen. Sie können den Bauvorbescheid auf Antrag aber auch um jeweils bis zu 3 Jahre verlängern lassen. Anderenfalls erlischt die Bindungswirkung des Bauvorbescheids.
Ein Antrag auf Bauvorbescheid empfiehlt sich insbesondere dann, wenn vor Erwerb eines Baugrundstücks im Grundsatz geklärt werden soll, ob das Grundstück den Vorstellungen entsprechend bebaut werden darf.
Erforderliche Unterlagen
- Vordruck zum Bauvorbescheid,
- Bauvorlagen (dreifache Ausfertigung):
- Lageplan
- Baubeschreibung
- Bauentwurfsskizze(n)
Ansprechpartner
Bauamt
Rathaus Schömberg
,
Zimmer: 013
Telefon:
07084 14-162
Fax:
07084 14-562
E-Mail schreiben
Sprechzeiten
Öffnungs- und Sprechzeiten:
Mo., Di. + Fr.: 8.00 - 12.00 Uhr
Do.: 7.00 - 12.00 Uhr
Di.: 14.00 - 18.30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Do.: 14.00 - 16.00 Uhr
Bauamt
Rathaus Schömberg
,
Zimmer: 013
Telefon:
07084 14-161
Fax:
07084 14-561
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Do.: 14.00 - 16.00 Uhr
Vorgänge
Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Baugenehmigung, Bauantrag, Bauvoranfrage finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: