Wassergebühren

Die Gemeinde Schömberg erhebt für die Benutzung ihrer öffentlichen Wasserversorgungsanlagen Grund- und Verbrauchsgebühren.

Die Grundgebühr wird gestaffelt nach der Größe des auf dem Grundstück eingebauten Wasserzählers erhoben. Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge berechnet.

Gebührenschuldner für die Wassergebühren ist der Anschlussnehmer. Anschlussnehmer ist der Grundstückseigentümer, dem Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Wohnungserbbauberechtigte und sonstige zur Nutzung eines Grundstücks dinglich Berechtigte gleichstehen. Die Höhe der Gebühren wird auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation ermittelt.

Derzeit gelten folgende Gebührensätze:

Verbrauchsgebühr
3,24 €/m³ zzgl. 7 % MwSt.

Grundgebühr
2,00 €/Monat zzgl. MwSt. (Q3=2,5, Q3=4)
2,60 €/Monat zzgl. MwSt. (Q3=10)
3,60 €/Monat zzgl. MwSt. (Q3=16)

Solange die Gebührenschuld noch nicht entstanden ist, sind vom Gebührenschuldner Vorauszahlungen zu leisten. Die Vorauszahlungen werden zum 31.03., 30.06. und 30.09. eines jeden Kalenderjahres zur Zahlung fällig.

In dem anhängenden Merkblatt informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir im Rahmen der Kundenselbstablesung erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

Ansprechpartner

Finanzverwaltung
Rathaus Schömberg , Zimmer: 113

Telefon: 07084 14-142
Fax: 07084 14-552
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Sprechzeiten

Öffnungs- und Sprechzeiten:

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