Vergnügungssteuer

Die Gemeinde Schömberg erhebt eine Vergnügungssteuer als örtliche Aufwandsteuer.
Der Vergnügungssteuer unterliegen folgende Vergnügungen:

• die Bereitstellung von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten mit Gewinnmöglichkeit zur Nutzung gegen Entgelt
• die Bereitstellung von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten ohne Gewinnmöglichkeit zur Nutzung gegen Entgelt
• die Bereitstellung von sonstigen Spielgeräten, wie Billard, Dart, Tischfußball und diesen ähnlichen Einrichtungen zur Nutzung gegen Entgelt

Die Steuersätze betragen derzeit

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
Besteuerung nach dem Spieleinsatz 5,5 %,
Mindeststeuer in Spielhallen 150,00 €
Mindeststeuer in Gaststätten 50,00 €

Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit
Besteuerung nach dem Spieleinsatz in Spielhallen 10 %
Besteuerung nach dem Spieleinsatz in Gaststätten 5 %
Besteuerung nach Art und Zahl in Spielhallen 80,00 €
Besteuerung nach Art und Zahl in Gaststätten 40,00 €

Sonstige Spielgeräte (Billard, Dart, Tischfußball)
Besteuerung nach dem Spieleinsatz in Spielhallen 10 %
Besteuerung nach dem Spieleinsatz in Gaststätten 5 %
Besteuerung nach Art und Zahl in Spielhallen 60,00 €
Besteuerung nach Art und Zahl in Gaststätten 30,00 €

Die Vergnügungssteuersatzung finden Sie hier Ortsrecht

Ansprechpartner

Finanzverwaltung
Rathaus Schömberg , Zimmer: 113

Telefon: 07084 14-152
Fax: 07084 14-552
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Sprechzeiten

Öffnungs- und Sprechzeiten:

Mo., Di. + Fr.: 8.00 - 12.00 Uhr

Do.:                   7.00 - 12.00 Uhr

Di.:                  14.00 - 18.30 Uhr 

Mittwoch          geschlossen

Do.:                 14.00 - 16.00 Uhr