Sportlerehrung
Vorraussetzung ist das Erreichen eines 1. Bis 3. Platzes bei Landesmeisterschaften oder darüber hinaus. Bis zum 30. November des laufenden Jahres muss die Meldung durch den Vereinsvorstand erfolgen.
Vorraussetzung ist das Erreichen eines 1. Bis 3. Platzes bei Landesmeisterschaften oder darüber hinaus. Bis zum 30. November des laufenden Jahres muss die Meldung durch den Vereinsvorstand erfolgen.