SEPA-Mandate

Ein Zahlungspflichtiger erteilt der Gemeinde Schömberg mit einer Einzugsermächtigung die Erlaubnis und Genehmigung einen fälligen Betrag von seinem Konto abzubuchen.

Die Einzugsermächtigung kann jederzeit vom Kontoinhaber schriftlich zurückgenommen werden.

Bei einer Rücklastschrift bzw. Nichteinlösung durch die beauftragte Bank gilt die erteilte Einzugsermächtigung als hinfällig. Die Bankspesen müssen vom Schuldner getragen werden.

Änderungen Ihrer Bankverbindung müssen uns immer schriftlich mitgeteilt werden.

Ansprechpartner

Finanzverwaltung
Rathaus Schömberg , Zimmer: 116

Telefon: 07084 14-156
Fax: 07084 14-556
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Sprechzeiten

Öffnungs- und Sprechzeiten:

Mo., Di. + Fr.: 8.00 - 12.00 Uhr

Do.:                   7.00 - 12.00 Uhr

Di.:                  14.00 - 18.30 Uhr 

Mittwoch          geschlossen

Do.:                 14.00 - 16.00 Uhr

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