Kinderreisepass

Liebe Eltern,

zum 01.01.2024 wurde die Erstellung des Kinderreisepasses eingestellt.

Die bisher ausgestelllten Kinderreisepässe Ihrer Kinder verlieren dadurch aber nicht ihre Gültigkeit, sondern gelten bis zum aufgedruckten Ablaufdatum. 

Nun können Sie – je nach Reiseziel – wählen, ob Sie für Ihre Kinder einen Personalausweis (22,80 €) oder einen Reisepass (37,50 €) beantragen möchten. Beide sind jeweils 6 Jahre gültig. Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Babys und Kleinkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument nicht mehr möglich ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument.

Informationen zum Thema, ob das Reisezielland einen Kinderreisepass als Ausweisdokument anerkennt, finden Sie unter:

Auswärtiges Amt Reise- und Sicherheitshinweise

Bitte beachten Sie: Beide Elternteile müssen den Antrag gemeinsam stellen, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen.

Bei Fragen dürfen Sie sich gerne im Passamt der Gemeinde Schömberg melden

Ansprechpartner

Hauptamt
Rathaus Schömberg , Zimmer: 001 / Bürgerbüro

Telefon: 07084 14-123
Fax: 07084 14-523
E-Mail schreiben

Sprechzeiten

Öffnungs- und Sprechzeiten:

Mo., Di. + Fr.: 8.00 - 12.00 Uhr

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