Fischereischein

Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen.

Der Fischereischein ist gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben. Dies gilt nicht für Jugendfischereischeine.

Zusätzlich zum Fischereischein brauchen Sie die Erlaubnis der Person, die das Fischereirecht für das Gewässer besitzt.

Ansprechpartner

Hauptamt
Rathaus Schömberg , Zimmer: 001 / Bürgerbüro

Telefon: 07084 14-123
Fax: 07084 14-523
E-Mail schreiben

Sprechzeiten

Öffnungs- und Sprechzeiten:

Mo., Di. + Fr.: 8.00 - 12.00 Uhr

Do.:                   7.00 - 12.00 Uhr

Di.:                  14.00 - 18.30 Uhr 

Mittwoch          geschlossen

Do.:                 14.00 - 16.00 Uhr