Abwassergebühren

Die Gemeinde Schömberg erhebt für die Benutzung ihrer öffentlichen Abwasseranlagen Abwassergebühren. Die Abwassergebühren werden getrennt für die auf den Grundstücken anfallende Schmutzwassermenge und anfallende Niederschlagswassermenge erhoben.

Bemessungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr ist in der Regel die dem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgung zugeführte Wassermenge. Darüber hinaus ist auch das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser, soweit es als Brauchwasser im Haushalt oder im Betrieb genutzt wird, als Schmutzwasser gebührenpflichtig.

Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr sind die überbauten und darüber hinaus befestigten (versiegelten) Teilflächen des an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücks, von denen Niederschlagswasser unmittelbar über einen direkten (z.B. Regenrinne, Regenfallrohr, Hofsinkkasten) oder mittelbar über andere Flächen (z.B. öffentliche Verkehrsflächen) den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird.

Die versiegelten Flächen werden mit einem Faktor multipliziert, der unter Berücksichtigung des Grades der Wasserdurchlässigkeit für die einzelnen Versiegelungsarten wie folgt festgesetzt ist:

I. Überbaute Flächen (Dachflächen)
a) Standarddach (flach/geneigt inklusive Balkon) 1,0
b) Gründach mit extensiver Begrünung (Schichthöhe 8-30 cm) 0,5
c) Gründach mit intensiver Begrünung (Schichthöhe > 30 cm) 0,0

II. Befestige Flächen
a) Wasserundurchlässige Flächen
Asphalt, Beton, Bitumen, fugenvergossene Pflaster 1,0
b) Teilweise wasserdurchlässige Flächen
Pflaster, Platten, Verbundsteine 0,6
Rasengittersteine 0,4
Kies, Schotter, Split, Ökopflaster 0,2

In dem oben angebrachten Merkblatt informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir im Rahmen der Kundenselbstablesung erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

Gebührensätze

Gebührenschuldner für die Abwassergebühren ist in der Regel der Grundstückseigentümer. Der Erbbauberechtigte ist anstelle des Grundstückseigentümers Gebührenschuldner. Die Höhe der Gebühren wird auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation getrennt für Schmutz- und Niederschlagswassergebühr ermittelt.

Ab 01.01.2024 gelten folgende Gebührensätze:

Schmutzwasser 3,45 € pro m³

Niederschlagswasser 0,19 € pro m²
                                        
Solange die Gebührenschuld noch nicht entstanden ist, sind vom Gebührenschuldner Vorauszahlungen zu leisten. Die Vorauszahlungen werden zum 31.03., 30.06. und 30.09. eines jeden Kalenderjahres zur Zahlung fällig.

Ansprechpartner

Finanzverwaltung
Rathaus Schömberg , Zimmer: 113

Telefon: 07084 14-142
Fax: 07084 14-552
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